Definition:

Ist eine beliebige komplexe Zahl, so heißt

die konjugiert komplexe Zahl zu z.

Geometrisch erhält man sie durch Spiegelung des Punktes z an der reellen Achse (siehe Applet).

Folgerung (Rechenregeln für konjugiert komplexe Zahlen)

Für alle komplexen Zahlen gilt

a)
falls
für alle natürlichen Zahlen n,
b) Gilt so ist z reell
bzw. gilt so ist z imaginär.

Definition: Betrag

Den Abstand des Punktes von 0 bezeichnet man als Betrag (siehe auch obiges Applet, Betrag der komplexen Zahl wird mit berechnet), nach "Pythagoras" gilt also:

Zur Dreiecksungleichung

Folgerung

Für die Beträge der komplexen Zahlen gilt

Dreiecksungleichung
2. Dreiecksungleichung
falls
für alle