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Explizite und rekursive Folgen
Eine Folge wird entweder explizit oder rekursiv definiert.
Definition: Explizite Folge
Bei der expliziten Definition erhält man ein beliebiges Folgenglied sofort aus der Folgenvorschrift,
indem man n direkt in die Formel einsetzt.
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Beispiel:
Daraus kann sofort z.B. das 100. Glied berechnet werden:
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Definition: Rekursive Folge
Bei der rekursiven Definition einer Folge ergibt sich
aus den vorherigen Gliedern mit Hilfe einer Rekursionsvorschrift.
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